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Thannhausen

Mühlstraße 9

Pflegedienst Riederle - Pflegen aber zu Hause

Finanzierung Pflegeleistungen

Übersicht

Ambulante Pflege

Unsere Pflegeleistungen werden gemeinsam mit Ihnen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Die Kosten für die ambulante Pflege ist abhängig von Ihrem Pflegegrad und vom Umfang der Leistung, die Sie in Anspruch nehmen.
 
Finanziert wird die ambulante Pflege grundsätzlich durch Kranken- oder Pflegekassen, Eigenfinanzierung oder durch Leistungen des Sozialhilfeträgers.
 
Wir unterstützen sie bei allen Fragen rund um das Thema Finanzierung der Pflege zu Hause. Bei der Aufnahme erstellen wir für Sie einen transparenten Kostenplan über alle gewünschten und benötigten Leistungen.
Ambulanter Pflegedienst Thannhausen

Finanziert über die Krankenkasse

Behandlungspflege:
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Behandlungspflegeleistungen, die vom Arzt verordnet werden und das Ziel haben, die ärztliche Behandlung zu sichern.
Dazu zählen u. a.: Injektionen, Richten und Verabreichen von Medikamenten, Kompressionstherapien, Versorgung von Dauerkatheter, Wundverbände.
 
Die Verordnung häuslicher Krankenpflege erhalten Sie von Ihrem Arzt, wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.
 
Bei Genehmigung durch die Krankenkasse werden die Behandlungspflegen zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sollten Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung (z. B. Praxisgebühr, Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung, häusliche Krankenpflege) befreit sein, fallen pro Jahr für 28 Tage 10 % Zuzahlung zu den Kosten der Behandlungspflege an.

Finanziert über die Pflegekasse

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie einen Pflegeantrag stellen.
Ihre Pflegekasse beauftragt den „Medizinischen Dienst der Krankenkassen“, der im Rahmen eines Hausbesuches bei Ihnen die Pflegebedürftigkeit überprüft und einen Pflegegrad festlegt.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen sowohl bei der Antragstellung des Pflegeantrages als auch bei der Vorbereitung für den Besuch des medizinischen Dienstes.

Pflegesachleistungen:

Lassen Sie die Pflege durch einen anerkannten Pflegedienst erbringen, übernehmen die Pflegekassen Kosten für Leistungen der Grundpflege. Die Höhe der Kostenübernahme hängt von dem für Sie festgestellten Pflegegrad ab:

• Pflegegrad 1: 125,00 EUR
• Pflegegrad 2: 724,00 EUR
• Pflegegrad 3: 1363,00 EUR
• Pflegegrad 4: 1693,00 EUR
• Pflegegrad 5: 2095,00 EUR

Die verschiedenen Leistungen der Grundpflege sind im Leistungskatalog mit den zwischen den Pflegekassen und uns vereinbarten Preisen aufgelistet. Übersteigen die Kosten der Grundpflege die Pflegesachleistungen Ihres Pflegegrads, rechnen wir diesen Betrag mit Ihnen persönlich ab.
Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, anfallende Restkosten mit dem örtlichen Sozialhilfeträger abzurechnen.

Auch in diesem Fall beraten wir sie gerne.

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach dem Pflegergänzungsgesetz:

Seit dem 01.01.2017 hat jeder Versicherte, der einen Pflegegrad hat, einen Anspruch auf monatlich 125 EUR in Form von Dienstleistungen (dieser Betrag wird nicht ausbezahlt, es können nur Betreuungsleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie das nutzen der Tagespflege abgegolten werden). Diese Leistungen können aber nur von einem Unternehmen mit der entsprechenden Zulassung geleistet und abgerechnet werden.

Sprechen Sie uns gerne an, wir sind Ihnen behilflich.
Anspruchsberechtigt sind auch Betreuungsbedürftige, die nur den Pflegegrad 1 haben.
Zusätzlich erhalten Sie von den Pflegekassen Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Auch hierbei beraten wir Sie gerne.

Tagespflege

Finanzierung der Tagespflegeeinrichtung

Einen Anspruch auf teilstationäre Leistungen (Tagespflege) haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 (§ 41 SGB XI). Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege verwenden.
Es können zusätzlich zu dem vollen Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen des ambulanten Pflegedienstes 100 % der Tages- und Nachtpflegeleistungen beansprucht werden.
Diese 100 % dürfen allerdings nur für die Tages-/Nachtpflege verwendet werden – ansonsten verfallen sie. Die Kombination von Sachleistung und Pflegegeld mit der Tagespflege ist möglich.

Kurz gesagt:

Wer unsere Tagespflege in Anspruch nimmt, dem wird das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen der ambulanten Pflege nicht gekürzt sondern erhält dies zusätzlich.

Tagespflege

Pflegegrad 2      689,-€
Pflegegrad 3      1298,-€
Pflegegrad 4      1612,-€
Pflegegrad 5      1995,-€

Zusätzlich können Leistungen in unserer Tagespflege durch Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) oder den Entlastungsbeitrag (§ 45b SGB XI) abgegolten werden.
Reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die entstehenden Kosten der Tagespflege zu decken, besteht unter Umständen Anspruch auf Sozialhilfe.
Hierzu muss das jeweilige örtliche Sozialamt prüfen, ob eventuell eigenes Einkommen oder Vermögen einzusetzen ist. Können auch damit die Kosten nicht vollständig abgedeckt werden, tritt das Sozialamt für den bleibenden Teil ein. Eine Kontaktaufnahme zum Sozialamt in jedem Falle ratsam ist.